In unserer zunehmend digitalisierten Welt wächst die Bedeutung von online Inhalten und Dienstleistungen. Um zukünftig auch Menschen mit Behinderung uneingeschränkten Zugang zu allen online Informationen und digitalen Angeboten zu ermöglichen, werden in vielen Ländern jetzt Gesetze und Richtlinien zur digitalen Barrierefreiheit eingeführt. In Deutschland ist das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit (auch Barrierefreiheitsstärkungsgesetz oder kurz BFSG) ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Welchen Umfang das BFSG mit sich bringt, wann es in Kraft tritt und ob es Dich betrifft, erfährst Du in diesem Artikel. Außerdem geben wir Dir einen Maßnahmenüberblick und eine Checkliste zur digitalen Barrierefreiheit mit an die Hand.
In diesem Abschnitt gehen wir auf die Fakten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ein, vor allem auf folgende Punkte:
Das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit wurde von der European Accessibility Act (EAA) in das nationale Recht überführt. In Deutschland wurde die Verordnung BFSGV am 15.06.2022 verabschiedet und definiert bestimmte Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 29.06.2025 für Verbrauchende in den Markt gebracht werden. Damit werden zum ersten Mal auch private Wirtschaftsakteure zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet.
Ziel des BFSG ist es, die Barrierefreiheit in verschiedenen Bereichen des öffentlichen Lebens zu stärken, insbesondere im Bereich digitaler Kommunikation. So werden in dem Gesetz Standards festgelegt, die Webseiten und mobile Anwendungen für jeden Menschen zugänglich machen, auch für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Telekommunikations- und Bankdienstleistungen, Softwaregeräte, Hersteller ebenso wie Händler und Importeure dieser Produkte und Dienstleistungen sind betroffen. Aber auch Online-Anbieter, Unternehmen und sogar Vereine betrifft das BSFG. Denn bis Mitte 2025 müssen Apps, Online-Shops, Webseiten und digitale Dokumente wie eBooks etc. barrierefrei gestaltet werden.
Unser Creative Direktor Michael Hartmann hat zum Thema BFSG einen sehr interessannten Vortrag. Hol‘ Dir die Folien
Die Umstellung auf das Gesetz für digitale Barrierefreiheit wird von vielen Dienstleistern, Unternehmen und Online-Anbietern im ersten Moment vielleicht als “zu kompliziert”, “zu teuer” oder “das ist doch für eine viel zu kleine Zielgruppe” angesehen. Natürlich bedeutet das BSFG für jeden von uns wieder “extra Arbeit”. Aber wenn Du Dir die Zahlen mal genau anschaust, wirst Du einerseits erkennen, für wie viele Menschen, digitale Barrierefreiheit wichtig ist und andererseits auch herausfinden, welchen unternehmerischen Vorteil Dir das rechtzeitige Agieren schenken kann:
Das bedeutet in Summe: Jeder 2. Mensch in Deutschland profitiert von digitaler Barrierefreiheit (Natürlich gibt es Überschneidungen, aber in Summe sprechen wir dennoch von 47,1 Millionen Menschen in Deutschland mit Beeinträchtigung).
Du siehst, wir sprechen hier nicht über eine kleine Minderheit an Menschen, die über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz unterstützt werden sollen. Das wichtigste ist einfach nur, dass Du Dich rechtzeitig mit dem Thema beschäftigst und genau deshalb nehmen wir Dich an die Hand und zeigen Dir, wie Du die Anforderungen des Gesetzes verstehen und umsetzen kannst.
Im Prinzip muss jeder Wirtschaftsakteur, der in irgendeiner Weise Produkte und/oder Dienstleistungen auf dem digitalen Markt bereitstellt, erbringt oder anbietet die folgenden 4 Faktoren erfüllen:
Wie bereits erwähnt, betrifft das Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit so gut wie jeden, der Online präsent ist und Produkte oder Dienstleistungen anbietet.
Mediendienste, aber auch Banken und Personenbeförderungs-Dienstleister müssen ihren Online-Auftritt im Rahmen des BFSG in jedem Fall barrierefrei gestalten. Aber auch Unternehmen, die auf ihre Website Produkte oder Dienstleistungen online verkaufen, werden dazu aufgefordert, den Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit gerecht zu werden – auch dann, wenn die Produkte selbst nicht in den BFSG Geltungsbereich fallen.
Wenn beispielsweise eine Webseite Dienstleistungen offline anbietet, wie beispielsweise ein Hundetrainer, aber Online-Buchungen über die Webseite bereitstellt, Formulareinsendungen aus unterschiedlichen Gründen ermöglicht oder aber auch (kostenfreie) Online-Dokumente wie eBooks bereitstellt, muss diese Webseite auch barrierefrei gestaltet werden.
Wörtlich heißt es: “Denn [das Geschäft] betreibt über die Webseite sogenannte „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Dabei handelt es sich um Dienstleistungen der Telemedien, die über Webseiten und auf Mobilgeräten angebotene Dienstleistungen elektronisch und auf individuelle Anfrage eines Verbrauchers im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags erbracht werden.”
Im Prinzip kann man also sagen, dass Webseiten von den Regularien des BFSG betroffen sind, wenn sie in das Kriterium “Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” fallen, vor allem dann, wenn sie sich an B2C-Kundschaft richten. Aber auch Vereine oder Non-Profit-Webseiten können betroffen sein. Wichtig ist es also, sich rechtzeitig zu informieren und gegebenenfalls zu überprüfen, ob auch Deine Webseite bis 2025 barrierefrei gestaltet sein muss.
Kleinstunternehmen, d. h. Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz bis 2 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen, sind von den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ausgenommen, auch wenn diese Kleinstunternehmen für das BFSG relevante Dienstleistungen anbieten. Biteten diese Unternehmen allerdings Produkte an, die unter das BFSG fallen oder ist eines der beschriebenen Kriterien nicht erfüllt, gelten die Vorschriften des BFSG.
Zugegeben, es ist nicht ganz einfach herauszufinden, ob Deine Webseite von den Vorschriften betroffen ist oder nicht. Mit unserem BFSG-Check überprüfen wir das gerne für Dich und nehmen Dich im Rahmen der Umstellung beratend an die Hand.
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Wir möchten Dir ein paar Punkte an die Hand geben, die Dich in der barrierefreien Gestaltung Deiner Webseite unterstützen werden. Natürlich ist jeder Online-Auftritt individuell, falls Du Fragen hast oder konkrete Handlungsempfehlungen wünschst, unterstützen wir Dich gerne und stehen Dir bei der Umstrukturierung zur Seite. Mit den folgenden Punkten kannst Du gerne mal einen kleinen Test durchführen – was ist bei Dir bereits barrierefrei und wo wird Anpassung benötigt?
Und wie sieht’s bei Dir aus? Womöglich hast Du schon einige Punkte auch ohne Blick auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Deine Webseite umgesetzt und erkennst spätestens jetzt, dass die Umstellung kein Hexenwerk ist, sondern im besten Fall noch dafür sorgt, dass Du Deine Zielgruppe erweitern kannst.
Möchtest du noch mehr Sicherheit? Wenn Du Dir nach unserem Kurztest noch unsicher bist, checken wir Deine Webseite gerne und sagen Dir, ob Dich das BFSG betrifft und welche Maßnahmen Du dafür umsetzen solltest.
So kommen wir auch zu den Chancen des BFSG: In einer Zeit in der Digitalisierung, mit wachsendem Bedürfnis nach Teilhabe unterschiedlicher Menschen und Gruppen, erweist sich das Barrierefreiheitsschutzgesetz als weit mehr als eine bloße gesetzliche Vorschrift. Es bietet Chancen für uns als Unternehmer und Wirtschaftsakteure uns auf eine neue Stufe zu heben. Wir möchten Dir nahe legen, das neue Gesetz zur digitalen Barrierefreiheit als Chance zu sehen und nicht als weitere Belastung. Denn das BSFG bietet Dir die Möglichkeit Dein Image zu verbessern, Deinen Kundenstamm zu erweitern und die Kundenzufriedenheit zu stärken.
Damit Du den Prozess zur Stärkung der Barrierefreiheit als Chance betrachten kannst, ist es wichtig, Dich rechtzeitig mit dem Thema auseinander zu setzen. Nachfolgend geben wir Dir eine Checkliste an die Hand, die Dich in der Planung und Umsetzung von Maßnahmen unterstützen kann. Falls Du persönliche Unterstützung bevorzugst, freuen wir uns über Deine Kontaktaufnahme.
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