Wer auf Google Shopping erfolgreich seine Produkte präsentiert, profitiert von einer Reihe von Vorteilen. Es ist nicht nur die Chance, seine Verkaufszahlen nach oben zu korrigieren, sondern ebenfalls die immense Reichweite, die lockt. Statt mühsam seinen Onlineshop organisch zu positionieren, wird man bei vielen Produktsuchen automatisch von Google ganz oben auf der Suchergebnis-Seite ausgespielt. Hört sich das für Sie verlockend an? Dann kann nun der erste Schritt folgen: Ihre Produkte im Google Merchant Center (GMC) hochzuladen. So ganz einfach ist das allerdings nicht. Lesen Sie sich daher vor dem Upload die am häufigsten auftretenden Fehler durch. Wir haben für jedes dieser Probleme die passende Lösung!
Gleich zu Beginn wollen wir den Paradefehler im Google Merchant Center nennen. Jeder Verkäufer muss dort eine eigene Domain beantragen. Google schreibt aber vor, dass diese Domain mit jener auf den Produktseiten der Website identisch sein muss. Leichter gesagt als getan. In der Praxis gibt es nämlich viele Shops, die keine klare und einfach strukturierte Website haben. Für den Besucher ist zwar nur die URL www.produkt.com sichtbar, im Hintergrund befinden sich in den URLs der Website dann aber Zusätze bestimmter CMS- und Shop-Systeme (z.B. produkt.myshopify.com). Der Datenfeed, der dann ins Google Merchant Center hochgeladen wird, ist somit nicht identisch mit der beantragten URL.
Unser Lösungsvorschlag:
Am besten sollten Sie gleich zu Beginn versuchen, identische URLs zu nennen. Wenn das aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, dann sollten Sie diese Info im Datenfeed durch bestimmte Mapping-Regeln austauschen lassen.
Sobald ein Produkt serienmäßig produziert und nicht maßgeschneidert angefertigt wird, verlangt Google Shopping die genaue Angabe der Marke und einer sogenannten GTIN Nummer. In manchen Fällen wird auch eine MPN Nummer gefordert.
Unser Lösungsvorschlag:
Die Angabe der Marke sollte am leichtesten zu bewältigen sein und bereits im Datenfeed angeliefert werden. Handelt es sich nicht um die eigene Herstellermarke, sollte diese Information auf der jeweiligen Produktseite zu finden sein.
Bei der GTIN Nummer wird es schon etwas schwieriger. Dabei handelt es sich um eine lange und einmalig vergebene Seriennummer, die auch auf dem Barcode zu lesen ist. In den USA nennt man diese 12-stellige Nummer UPC und in Europa ist sie mit 13 Zahlen unter EAN bekannt. Jeder Onlineshop sollte diese Information im Shopsystem gespeichert haben.
Davon zu unterscheiden ist übrigens die Manufacturer Part Number (MPN). Diese einmalige Nummer wird vom Hersteller vergeben. Eine Ausnahme dieser Regel trifft übrigens auf maßgeschneiderte Produkte zu. Hier muss keine GTIN Nummer angeführt werden. Es reicht im Datenfeed für das Google Merchant Center ein zusätzliches Feld unter dem Namen „Identifier exists“ aufzulisten und es mit dem Wort FALSE zu befüllen.
Google prüft regelmäßig die Richtigkeit der Preise und die Verfügbarkeit der Produkte auf Google Shopping. Dafür wird der Onlineshop der Anbieter gecrawlt und diese Angaben verglichen. Stimmen sie nicht überein, werden die Produkte als Konsequenz offline genommen.
Unser Lösungsvorschlag:
Ideal ist es, bei jeder Preisänderung im Onlineshop auch die Angaben auf Google Shopping zu aktualisieren. Dafür muss einfach ein neuer Feed in das Google Merchant Center hochgeladen werden. Der Preis, der dort enthalten ist, sollte groß und deutlich im Onlineshop zu lesen sein. Wer mehrere Preise angibt – am häufigsten kommt das bei gleichzeitiger Nennung von Netto- und Bruttopreisen vor – sollte dafür sorgen, dass der Endpreis bzw. der Preis, der im Datenfeed genannt wird, als erstes zu erkennen ist.
Auf diese beiden Elemente legt Google großen Wert. Einer der Hauptgründe ist, dass die Suchmaschine auf Basis dieser Inhalte Produkte für Suchanfragen auswählt. Google zieht sich aus diesem Content die passenden Schlüsselwörter heraus und vergleicht sie mit den Suchanfragen der User. Nicht erlaubt sind Großbuchstaben, um die Aufmerksamkeit der User zu bekommen, und zu werbliche Texte.
Unser Lösungsvorschlag:
Bevor Sie mit dem Hochladen Ihrer Produkte auf Google Shopping bzw. in das Google Merchant Center beginnen, lesen Sie sich die redaktionellen Richtlinien genau durch. Erst wenn Sie Ihren Titel und Ihre Beschreibung angepasst haben, sollen Sie mit dem Upload beginnen.
Erst durch ein qualitativ hochwertiges Bild kann das vollständige Interesse der Nutzer von Google Shopping gewonnen werden. Es sollte selbstverständlich sein, dass unscharfe, fehlerhafte und viel zu klein zugeschnittene Bilder (Mindestgröße 250 Pixel x 250 Pixel) nicht erlaubt sind. Genauso verhält es sich mit Bildern mit integrierten Logos, Markennamen oder sonstigem Werbetext. Diese Elemente haben im Bild nichts zu suchen.
Unser Lösungsvorschlag:
Die Bilder müssen zunächst auf einen Ihrer Server hochgeladen werden. Erst dann kann eine Bilder URL an Google Shopping gesendet werden. Machen Sie zur Sicherheit einfach nochmal den Check, ob diese URLs funktionieren und die Produkte gut sichtbar sind.
Bei der Vollständigkeit der Informationen ist Google sehr streng. Fehlt auch nur eine der folgenden Angaben, dann kann ein Produkt abgelehnt werden: Titel, Beschreibung, Foto, Preis, Währung, Verfügbarkeit und Kauf-Button. Alle diese Infos müssen einfach zugänglich sein und dürfen nicht durch ein Pop-up-Fenster auf den ersten Blick verborgen werden. Es müssen außerdem direkte Links zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen führen.
Unser Lösungsvorschlag:
Hier müssen alle Vorgaben von Google ganz strickt umgesetzt werden und es gibt keine Möglichkeit, dies zu umgehen. Vergessen Sie außerdem nicht die regelmäßige Aktualisierung der Seiten.
Zuvor hatten wir bereits erwähnt, dass der Preis deutlich und groß angegeben werden muss. Natürlich gibt es auch einige Sonderfälle. Das kann bei einer Sales-Aktion der Fall sein. Dafür muss dieser rabattierte Preis gemeinsam mit dem Standardpreis im Datenfeed angegeben werden. Leider ist es damit nicht getan. Bei diesem Thema gibt es viele Fallstricke, die man versuchen sollte zu vermeiden.
Unser Lösungsvorschlag:
Im Datenfeed ersetzt der rabattierte Preis nicht den Standardpreis. Es müssen beide angeführt werden. Passen Sie weiter auch beim Mapping auf. Sind Sonderfunktionen wie „Preise vergleichen“ oder „nach Preis sortieren“ vorhanden, müssen diese Preise anders zugeordnet werden. Um Google genau zu kommunizieren, wie lange eine Salesaktion dauert, kann ein Feld mit dem Namen “sale price effective date” erstellt werden.
Der User sollte auf Google Shopping natürlich über alle Zusatzkonditionen informiert werden. Google fordert daher seine Verkäufer auf, genau über die Steuern und Versandkonditionen zu informieren. Die Pflichtangaben variieren von Land zu Land. Während alle Shops, die in den USA verkaufen wollen, sowohl den Gesamtpreis inkl. Fracht und Steuern angeben müssen, sind es außerhalb der USA oft nur die Frachtkosten. In Europa sind das aber zum Beispiel wieder ganz andere Bestimmungen. Informieren Sie sich zuvor über die genauen Anforderungen.
Unser Lösungsvorschlag:
Wer schließlich weiß, was alles bei den Produkten angegeben werden muss, sollte diese Information in den Einstellungen des Google Merchant Center bereitstellen. Dort können sowohl Fixpreise bei der Fracht als auch personalisierte Modelle, die sich aus Attributen wie „Preis“, „Gewicht“ und „Frachtklasse“ zusammensetzen, ausgewählt werden.
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